Lehrstuhl für Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie

Bachelorarbeiten am Lehrstuhl für Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie

Der Lehrstuhl betreut ständig empirische Bachelorarbeiten im Bachelorstudiengang Psychologie. Die Teilnahme am Projektstudium Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie (Modul 6.2c) wird dabei vorausgesetzt.

Projektstudium Sozial- und Persönlichkeitspsychologie

Das Projektstudium bereitet auf die empirische Bachelorarbeit am Lehrstuhl für Sozial- und Persönlichkeitspsychologie vor. Es findet in der Regel im Wintersemester statt und bildet den ersten Teil eines zusammenhängenden Forschungsprozesses, der im folgenden Sommersemester mit der Bachelorarbeit fortgeführt wird.

Im Projektstudium bearbeiten die Studierenden eine klar eingegrenzte Forschungsfrage aus einem aktuellen Forschungsbereich des Lehrstuhls. Mögliche Projekte sind die Replikation einer publizierten Studie, die Replikation oder Weiterentwicklung einer Untersuchung des Lehrstuhls sowie die Durchführung einer neuen Studie, Vorstudie oder eines Materialtests.

Die Studierenden durchlaufen die zentralen Schritte eines quantitativ-empirischen Forschungsprojekts: Literaturrecherche, Entwicklung von Forschungsfrage und Hypothesen, Untersuchungsplanung, Auswahl oder Erstellung von Materialien, Datenerhebung, statistische Auswertung und wissenschaftliche Dokumentation.

Die Betreuung erfolgt in zwei sich ergänzenden Formaten. In fünf gemeinsamen Workshops werden übergreifende Grundlagen des empirischen Forschungsprozesses vermittelt und praktisch angewendet. Parallel arbeiten die Studierenden in individueller Betreuung mit einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls an ihrem jeweiligen Projekt.

Vor Beginn des Semesters werden die verfügbaren Projekte in Form kurzer Abstracts vorgestellt. Die Studierenden geben mehrere Themenpräferenzen an und werden unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und der verfügbaren Betreuungskapazitäten einem Projekt zugeordnet.

Das Projektstudium wird mit einem wissenschaftlichen Projektbericht abgeschlossen. Die dabei erarbeiteten theoretischen, methodischen und empirischen Grundlagen dienen in der Regel als Ausgangspunkt für die anschließende Bachelorarbeit.
 

Bachelorarbeit Sozial- und Persönlichkeitspsychologie

Die Bachelorarbeit wird in der Regel im 6. Fachsemester angefertigt und knüpft inhaltlich an das Projektstudium an. Die Studierenden bearbeiten eine klar eingegrenzte, theoretisch begründete und empirisch prüfbare Forschungsfrage aus der Sozial- oder Persönlichkeitspsychologie. Die genaue Fragestellung und das methodische Vorgehen werden gemeinsam mit der Betreuungsperson entwickelt.

Thema und Forschungsfrage

Das Thema sollte möglichst aus dem Forschungsbereich hervorgehen, mit dem sich die Studierenden bereits im Projektstudium beschäftigt haben. Aufbauend auf den dort erworbenen Kenntnissen wird eine eigenständige Fragestellung entwickelt, die mit dem für eine Bachelorarbeit vorgesehenen Aufwand bearbeitbar ist.

Je nach Projekt kann die Bachelorarbeit beispielsweise eine im Projektstudium durchgeführte Untersuchung erweitern, eine zusätzliche Forschungsfrage prüfen, ein angepasstes Design verwenden oder auf den Ergebnissen einer Vor- oder Pilotstudie aufbauen.
 

Empirische Untersuchung

Die Bachelorarbeit umfasst in der Regel die Planung, Durchführung und Auswertung einer empirischen Studie. Diese kann experimentell, quasi-experimentell oder korrelativ angelegt sein. Forschungsdesign, Erhebungsmethode und statistische Analyse richten sich nach der jeweiligen Fragestellung.

Zur Auswertung werden geeignete deskriptive und inferenzstatistische Verfahren eingesetzt. Welche Software verwendet wird, hängt vom jeweiligen Projekt ab. Die Betreuungsperson unterstützt bei der Planung des methodischen und statistischen Vorgehens. Die eigenständige Einarbeitung in die erforderlichen Verfahren und Programme ist jedoch Bestandteil der Bachelorarbeit.

Die Datenerhebung kann gemeinsam mit anderen Studierenden erfolgen, beispielsweise bei umfangreicheren Untersuchungsdesigns oder größeren Stichproben. Die individuellen Fragestellungen und schriftlichen Arbeiten müssen jedoch klar voneinander abgegrenzt sein.
 

Schriftliche Ausarbeitung

Die Bachelorarbeit ist eine eigenständig verfasste wissenschaftliche Arbeit. Sie umfasst in der Regel:

  • die theoretische Einordnung des Forschungsthemas,
  • die Herleitung der Forschungsfrage und Hypothesen,
  • die Darstellung der Methode,
  • die Beschreibung der Datenaufbereitung und statistischen Analyse,
  • die Darstellung der Ergebnisse sowie
  • deren Interpretation und Diskussion vor dem Hintergrund der relevanten Forschungsliteratur.

Die formale Gestaltung orientiert sich an den einschlägigen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie beziehungsweise der American Psychological Association. Abbildungen und Tabellen werden an geeigneter Stelle in den Fließtext integriert. Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

Der Umfang der Bachelorarbeit soll einschließlich des Literaturverzeichnisses, jedoch ohne Anhang, mindestens 25 und höchstens 40 Seiten betragen. Diese Richtline sollte in Absprache mit der Betreuungsperson abgesprochen werden. 
 

Abgabe der Bachelorarbeit und Forschungsunterlagen

Zusammen mit der schriftlichen Arbeit sind die für die Nachvollziehbarkeit des Forschungsprojekts erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dazu können insbesondere der vollständige Datensatz, Analyse- oder Syntaxdateien, Untersuchungsmaterialien sowie ein Verzeichnis der eingereichten Dateien gehören. Die konkreten Anforderungen werden mit der Betreuungsperson abgestimmt.

Für Anmeldung, Bearbeitungsfrist, formale Vorgaben und Abgabe der Bachelorarbeit sind die jeweils aktuelle Prüfungsordnung sowie die aktuellen Hinweise und Verfahrensvorgaben des Prüfungsamts verbindlich. Die Studierenden sind dafür verantwortlich, sich rechtzeitig über die geltenden Regelungen und Fristen zu informieren.

Die Begutachtung der Bachelorarbeit erfolgt in der Regel durch die Betreuungspersonen des im Projektstudium bearbeiteten Forschungsprojekts. Diese übernehmen – entsprechend ihrer Prüfungsberechtigung und in Abstimmung mit dem Lehrstuhl – die Funktion als Erst- beziehungsweise Zweitgutachter*innen. Maßgeblich sind die Vorgaben der jeweils gültigen Prüfungsordnung.

zuletzt bearbeitet am: 04.08.2026